Mitgliedschaft für eine Schule.
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Als vollzahlende Mitglieder gelten stimmberechtigte Mitglieder und Fördermitglieder. Explizit vom Vorstand bestimmte natürliche und protokollierte Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.